Landschaftsplanung

Landschaftsplanung: Ziele, Aufgaben, Inhalte





Durch Nutzungsänderungen und Nutzungsintensivierungen sind der Naturhaushalt, das heißt Pflanzen und Tiere, Boden, Wasser, Klima und Luft sowie das Landschaftsbild, charakterisiert durch die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft bedroht. Diese Faktoren stellen die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen dar und sind wichtige Voraussetzungen für die Erholung in einer ungestörten Landschaft.

Die Einwirkungen auf Naturhaushalt und Landschaftsbild erfolgen nicht mehr nur unmittelbar - wie durch das Sammeln von Tieren und Pflanzen oder das Betreten sensibler Gebiete. Meistens werden heute die gravierendsten Veränderungen mittels raumbezogener Planungen vorbereitet.

Naturschutz findet nach geltendem Recht auf 100 % der Fläche statt. Die Ansprüche des Naturschutzes an die Intensität des Schutzes sind jedoch stark differenziert. So reichen die Ansprüche vom Totalflächenschutz über Bereiche mit bestimmten Vorrangfunktionen für den Naturschutz bis zu "naturschutzfreundlichen" Begleitmaßnahmen der Landnutzung. Auch bei intensiver Land- und Bodennutzung ist Naturschutz und Landschaftspflege notwendig und möglich.

Mit Hilfe der Landschaftsplanung können hierzu flächendeckend für das Bundesgebiet auf verschiedenen Planungsebenen die grundlegenden Informationen und Zielaussagen geliefert werden.

Für die einzelnen Faktoren des Naturhaushaltes wird im Rahmen der Landschaftsplanung die aktuelle Leistungsfähigkeit ermittelt, bewertet und dargestellt. Aus Leitbild- und Entwicklungskonzeptionen werden Erfordernisse und Maßnahmen abgeleitet, die von Planungsträgern und von Naturschutzverwaltungen zur Erfüllung ihrer naturschutzfachlichen Aufgaben umzusetzen sind.

Im Ergebnis enthalten die Pläne deshalb Angaben über

* den derzeitigen und den zu erwartenden Zustand von Natur und Landschaft,
* die konkretisierten Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege,
* die Beurteilung des vorhandenen und zu verwartenden Zustands von Natur und Landschaft, einschließlich der sich daraus ergebenden Konflikte,
* die Erfordernisse und Maßnahme, insbesondere
o zur Vermeidung, Minderung oder Beseitigung von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft,
o zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Schutzgebiete sowie der Biotope und Lebensgemeinschaften der Tiere und Pflanzen wild lebender Arten,
o auf Flächen für künftige Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zum Aufbau eines Biotopverbunds,
o zum Aufbau und Schutz des Europäischen ökologischen Netzes "Natura 2000",
o zum Schutz, zur Verbesserung der Qualität und Regeneration von Böden, Gewässern, Luft und Klima,
o zur Erhaltung und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft, auch als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen.

Damit ist es möglich die planerischen Aussagen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in die Fachplanungen und gesamträumlichen Planungen hineinzutragen. Im Zentrum des planenden Naturschutzes steht somit die Landschaftsplanung.


Quelle: Bundesamt für Naturschutz vom 09.10.2007
http://www.bfn.de/0312_planung.html