14.08.09 WN - Lärmmessungen jetzt auch für Roxel





Lärmmessungen jetzt auch für Roxel

Münster-Roxel - Dem Antrag der Bürgeriniative „Landschaftsschutz Roxel“, nicht nur in Gievenbeck, sondern auch in Roxel an der Autobahn 1 Lärmmessungen durchzuführen, wurde stattgegeben. Dies geht aus einer Mitteilung der Initiative hervor. Die Stadt habe eine entsprechende Zusage gegeben.
Bereits im Februar dieses Jahres hatten die Landschaftsschützer gefordert, Roxel in die Lärmmessungen einzubeziehen, die von der Bezirksvertretung für Gievenbeck angeregt wurden. Hintergrund der Aktivität sind Klagen von Roxelern über vermehrten Krach, der nach dem Bau der Lärmschutzwände entlang der Autobahn aufgetreten sein soll. „Insbesondere vermuten die Bürger eine Lärmzunahme aufgrund von Reflektionen durch den Lärmschutzwall entlang der Ostseite der Autobahn 1 und dem Loch in der Lärmschutzwand auf Höhe der Tank- und Rastanlage Münsterland-West“, so die Bürgerinitiative.

Dort dringe der Lärm wie aus einem Trichter ungehemmt hervor. Ein von den Landschaftsschützern eingeschalteter Lärmsachverständiger mache auch die an der Ostseite aufgestellten Glaswände, „die den Lärm ungefiltert zurückwerfen“, für den erhöhten Lärmpegel in Roxel verantwortlich, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Die Schutzmaßnahmen für den Stadtteil Roxel hätten dazu geführt, dass der Lärm anders verteilt werde. Eine wirkliche Verbesserung hätten sie den meisten Bürgern nicht gebracht.

Das Amt für Grünflächen und Umweltschutz habe aufgrund des Antrags der Bürgeriniative nun auch Lärmmessungen für Roxel beschlossen. Diese würden voraussichtlich im September / Oktober erfolgen. Das Amt mache aber darauf aufmerksam, dass die Messungen von Straßenverkehrslärm nur orientierenden und keinen rechtsverbindlichen Charakter hätten.

„Die Lärmwerte, auf die der Bürger sich schließlich berufen kann, werden berechnet. Das Ergebnis der Berechnung wird durch die Eingaben der einzelnen Werte bestimmt“, so die Bürgerinitiative. Bisher sei der Landesbetrieb Straßen NRW nicht bereit gewesen, die Eingabedaten für die Lärmberechnung zur Verfügung zu stellen.

In diesem Zusammenhang weist die Initiative erneut daraufhin, dass die Lärmgrenze für einen privaten Autohof um zehn Dezibel niedriger ausfalle als für die Autobahnrasthöfe, die der Steuerzahler finanziere: „Nach Ansicht der Bürgerinitiative verstößt dieser Tatbestand gegen geltendes europäisches Recht.“ Gegebenenfalls müsse die Angelegenheit juristisch geklärt werden.

Quelle: Westfälische Nachrichten vom 14.08.09
 




Veröffentlicht am:
18:22:18 15.08.2009 von Bürgerinitative Landschaftsschutz Roxel e.V.