BI darf eigene Prozesse führen

Bürgerinitiative Landschaftsschutz Roxel e. V. wird vom Unweltbundesamt als klagefähiger Verein anerkannt!

Die Bürgerinitiative Landschaftsschutz Roxel e. V. darf jetzt eigene Prozesse führen, da Sie nach einem umfangreichen Anerkennungsverfahren vom Umweltbundesamt im Rahmen des § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes anerkannt wurde.

Liste anerkannter Umweltvereinigung nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz als download:
www.umweltbundesamt.de/umweltrecht/umweltvereinigungen.pdf