15.11.08 MZ - Nun kann die BI auch klagen
Nun kann die BI auch klagen
Anerkennung durch das Umweltbundesamt
Die „Bürgerinitiative Landschaftsschutz“ ist künftig im gleichen Atemzug zu nennen wie unter anderem der „NABU“, die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald“ oder der Naturschutzring.Der Grund: Die Initiative erhielt jetzt vom Umweltbundesamt
die „Anerkennung nach Paragraph drei Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz“ (kurz UmwRG). Diese Nachricht erreichte jetzt die Verantwortlichen.
Diese Anerkennung ermöglichtes der Bürgerinitiative nun, gegen Umweltverstöße und Genehmigungsbescheide zu klagen. „Wir können jetzt gegen einen eventuellen Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Mammut-Rastanlagen Münsterland-West und -Ost an der A 1 in Roxel Verbandsklage erheben“, sagt Theodora Bockem Rohleder und freut sich mit dem gesamten Vorstand über diesen Erfolg.
Beworben um diese Anerkennung hatte sich die Bürgerinitiative mit ihrem Tätigkeitsbericht. Auf 200 Seiten stand dort aufgelistet, was
man von Februar bis September 2008 gegen die Erweiterung der LKW-Parkplätze unternahm.
In dem Anerkennungsbescheid heißt es unter anderem: „Zweck des Vereins ist die Förderung des Natur- und Umweltschutzes.“ Dabei sei
es vorrangige Aufgabe, unter Ausschöpfung aller möglichen Mittel, den Bau geplanter Lkw- und Busparkplätze im Naturschutzgebiet zu
verhindern. - kbö
Quelle: Münstersche Zeitung vom 15.11.2008
Link zum Artikel in den zu diesem Thema!
Veröffentlicht am:
17:38:51 15.11.2008 von Bürgerinitative Landschaftsschutz Roxel e.V.